Die
Reeperbahn
erhielt ihren Namen von Taumachern und Seilern, den so genannten
Reepschlägern, die für die Herstellung von Schiffstauen eine lange,
gerade Bahn benötigen. Dementsprechend gibt es auch in anderen Städten
Straßen dieses Namens, beispielsweise in Kiel, Stade oder Buxtehude.
Der
Begriff Reiferbahn ist Hochdeutsch für Reeperbahn, bedeutet also
dasselbe, während auf einer Seilerbahn geringwertigere Seile produziert
wurden. Daher ist eine Seilerbahn auch nicht länger als etwa 50 m,
während eine Reeperbahn mindestens über 300 m Länge verfügt. Die letzte
echte auf Hamburger Gebiet verbliebene Reeperbahn ist heute in
Hamburg-Hausbruch auf der südlichen Elbseite zu finden.
Die
Reeperbahn lag bis zur Aufhebung der Hamburger Torsperre 1860/1861 und
der sukzessiven Ausdehnung Hamburgs in der Vorstadt Hamburger Berg
(alte Bezeichnung St. Paulis), genau zwischen den beiden Städten
Hamburg mit der Stadtgrenze Millerntor und Altona mit der Stadtgrenze
Nobistor auf Höhe der Einmündung der Großen Freiheit. Menschen und
Gewerbe, die in beiden Städten unerwünscht waren, konnten sich so in
unmittelbarer Nähe ansiedeln und waren dennoch in das Stadtleben
eingebunden.
Ein kleiner historischer Fehler ist der, dass die Hamburger Reeperbahn
angeblich nicht die eigentliche Bahn der Reeper war, sondern die im
Vergleich zur Reeperbahn schnurgerade verlaufende parallele
Simon-von-Utrecht-Straße. Zwischen diesen beiden liegt noch heute die
Seilerstraße; deren Name ist Programm.
Der Begriff
»Reeperbahn« steht also – neben Produktionsstätte für Tauwerk und
Straße in Hamburg – heute als Synonym für: „Die sündige Meile“ bzw. ihr
näheres Umfeld, meist aber einfach nur liebevoll „der Kiez“ genannt.
Beim „Bummel über die Reeperbahn“ beschränkt man sich üblicherweise
nicht auf die Straße Reeperbahn allein.
In den
letzten Jahren hat die Gewalt unter Jugendlichen und Jungerwachsenen an
Wochenenden stark zugenommen, so dass 2008 ein Waffenverbot erlassen
wurde und die ansässigen Geschäfte aufgefordert wurden, keine
Glasflaschen mehr zu verkaufen.
Heute ist das Mitführen von Glasflaschen und Gläsern zu bestimmten
Zeiten vollständig verboten und kann mit bis zu 5000 € bestraft werden.
Das Verbot gilt nicht nur auf der Reeperbahn, sondern auch in vielen
Seitenstraßen auf dem Kiez. Gelbe Hinweisschilder grenzen das Gebiet
ein. Das Verbot gilt Freitags und vor Feiertagen ab 22 Uhr und
erstreckt sich bis 6 Uhr morgens des Folgetages.
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